Zahlen und Fakten
- Der Erlenhof: anerkannte Werkstatt für behinderte Menschen Unsere Werkstätten sind anerkannt als „Werkstätten für behinderte Menschen“ nach dem SGB IX, § 142.
- Träger: Landesverein für Innere Mission in Schleswig-Holstein
- Arbeitsplätze für behinderte Menschen: 220
- Wohnplätze: 135
Die Arbeitsbedingungen
Behinderte Menschen befinden sich im Arbeitsbereich anerkannter Werkstätten in einem arbeitnehmerähnlichen Rechtsverhältnis, soweit sich aus dem zugrunde liegenden Sozialleistungsverhältnis nichts anderes ergibt. Sie sind keine ArbeitnehmerInnen im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes und wählen zu ihrer Mitwirkung besondere VertreterInnen.
Es werden entsprechend die arbeitsrechtlichen Grundsätze über den Persönlichkeitsschutz, die Haftungsbeschränkung sowie die gesetzlichen Vorschriften über den Arbeitsschutz, den Erholungsurlaub und die Gleichberechtigung von Männern und Frauen angewendet.
In einem Werkstattvertrag werden - unter Berücksichtigung des zwischen den behinderten Menschen und dem Rehabilitationsträger bestehenden Sozialleistungsverhältnisses - das arbeitnehmerähnliche Rechtsverhältnis zwischen den behinderten Menschen und dem Träger der Werkstatt näher geregelt.
Jede/r Beschäftigte hat Anspruch auf einen Lohn. Die Lohngruppe richtet sich nach einer jährlichen Beurteilung.
Vorteile für unsere Kunden
Unternehmen und die öffentliche Hand sparen Kosten, da sie vom Rechnungsbetrag bis zu 50 % unserer Arbeitsleistung auf ihre Ausgleichsabgabe anrechnen können (gemäß §140 SGB IX).
Als gemeinnütziges Unternehmen sind wir berechtigt, zum reduzierten Umsatzsteuersatz von 7 % abzurechnen.
Gesetzliche Grundlagen und Rahmenbedingungen
Als Einrichtung der Behindertenhilfe in Schleswig-Holstein sind für die Finanzierung und inhaltliche Ausrichtung folgende Gesetze, Verordnungen und Richtlinien maßgeblich:
- Sozialgesetzbuch XII
- Verordnung nach § 47 Bundessozialhilfegesetz (Eingliederungs-Verordnung) vom 23.7.1996
- Landesrahmenvertrag (LVR) für Schleswig-Holstein vom 31.3.1999 mit Anlagen
- Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch – (SGB IX) Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
- Werkstattverordnung (WVO) gem. Art. 55 SGB IX vom 1.7.2001
- Rahmenleistungsvereinbarungen nach §8 LRV-SH für den Einrichtungstyp "Werkstatt für Behinderte" und den Einrichtungstyp „Wohnstätten für Behinderte“
- Werkstättenmitwirkungsverordnung (WMVO) gem § 144 Abs. 2 SGB IX vom 1.7.2001
- der Landesbehindertenplan Schleswig-Holstein
- der Werkstattzielplan
- der Wohnstättenzielplan
- Erlasse und Richtlinien des Landes Schleswig-Holstein
Raumangebot des Erlenhofes
Die Haupteinrichtung ist in 24613 Aukrug, Itzehoer Str. 26.
Hier befinden sich:
- das Hauptgebäude mit der Verwaltung, der Küche, Pausenraum und drei Wohngruppen
- die gesamten Werkstattgebäude mit dem dazugehörigen 3,5 ha Freiland für den Gemüseanbau
- der Fuhrpark und die Hausmeisterei
- drei Wohngebäude – Waldblick, Eichenhag und Schwalbennest – mit jeweils zwei Wohngruppen
- die alte Wäscherei“ mit dem Ess- und Veranstaltungsraum sowie einigen Nebenräumen
- das „Spatzennest“ mit Räumlichkeiten für die Motivationsgruppe und einer Paarwohnung
Weiterhin gibt es individuelle Möglichkeiten in den Außenwohngruppen:
- Wohnstätte Nortorf I (15 Personen)
- Wohnstätte Nortorf II (10 Personen)
- Wohnstätte Nortorf III (14 Personen)
- Wohnstätte Bargfeld (für 11 Personen; einschließlich 2 Paarwohnungen)
- Wohnstätte Bünzen (4 Personen)
Die MitarbeiterInnen
Im Erlenhof sind ca. 105 MitarbeiterInnen für die Begleitung, Unterstützung und Förderung der behinderten Menschen tätig.
- MitarbeiterInnen im Werkstattbereich haben überwiegend eine handwerklich fachbezogene Ausbildung, wobei jeder Einzelne über eine sonderpädagogische Zusatzqualifikation verfügen muss (nach Werkstattrichtlinie SH Nr. 2 und Werkstättenverordnung § 9,10).
- MitarbeiterInnen in den Wohnstätten haben überwiegend eine pädagogische Ausbildung (Werkstattrichtlinie SH Nr. 4 und Heimpersonalverordnung vom 19.7.1993).
- MitarbeiterInnen in der Hauswirtschaft verfügen über eine fachliche Qualifikation in den Bereichen Hauswirtschaft und Küche.
Ausschüsse im Erlehof
Unterstützend stehen den Beschäftigten, BewohnerInnen, MitarbeiterInnen und der Leitung vier Ausschüsse zur Seite:
- Der Werkstattrat – geregelt durch SGB IX, §139 und der Mitwirkungsverordnung
- Der Heimbeirat – geregelt durch §5 des Heimgesetzes und der Heimmitwirkungsverordnung (HeimmitwV)
- Der Mitarbeitervertretung – geregelt durch das Kirchengesetz über MitarbeiterInnenvertretung in der Evangelischen Kirche (MVG.EKD)
- Der Angehörigenrat – geregelt durch eine eigene Satzung und SGB IX §139,4

